Urteil in Leipzig: Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag

16. Oktober 2025

Kann man den Rundfunkbeitrag verweigern, weil einem das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vielfältig genug ist? Darüber haben die Richter:innen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beraten. Eine Frau aus Bayern hatte den Beitrag verweigert, weil aus ihrer Sicht ARD, ZDF und der Deutschlandfunk ihren Programmauftrag nicht erfüllen würden. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam über die Hintergründe.

6 Comments Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar