Kann man den Rundfunkbeitrag verweigern, weil einem das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vielfältig genug ist? Darüber haben die Richter:innen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beraten. Eine Frau aus Bayern hatte den Beitrag verweigert, weil aus ihrer Sicht ARD, ZDF und der Deutschlandfunk ihren Programmauftrag nicht erfüllen würden. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam über die Hintergründe.
Urteil in Leipzig: Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag
16. Oktober 2025
6 Comments Schreibe einen Kommentar
Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Ähnliche Artikel:

Nobelpreis für Trump “wäre geradezu grotesk
10. Oktober 2025

Karin Feltes zu den Verhandlungen zwischen Hamas und Israel
9. Oktober 2025

News


KEIN WEG ZURÜCK Trailer
3. November 2025


Kieler Woche: Unterwegs mit Sanitäts- und Ordnungsdienst
2. November 2025

STRANGER THINGS Staffel 5 Neuer Trailer
2. November 2025

Eine glitschige Angelegenheit – Johann König
2. November 2025

langweilig
Nicht über alles oder falsch berichten kann man ja immer argumentieren…
Mich nervt diese Zwangsgebühr. Gerecht wäre Pay TV. Wer will kann und umgekehrt.
Von mir aus sofort Abschaffen
Netflix frei machen
Rundfunk ist ein Witz